Sommerpause

Juli 2026

Sommerpause

Der Sommer ist da – und auch wir gönnen uns eine kleine Auszeit.

Vom 20. Juli bis einschließlich 7. August 2026 bleibt unsere Praxis geschlossen. In diesen drei Wochen tanken wir als Team neue Energie, damit wir ab August wieder mit voller Freude und frischer Kraft für Sie da sein können.

Unsere Urlaubspläne sind dabei so vielfältig wie unser Team: Während einige entspannte Tage im Wellnesshotel genießen, zieht es andere mit dem Wohnmobil oder Zelt in die Natur. Manche freuen sich auf lebendige Städte und neue Abenteuer, andere auf Ruhe und Erholung. Und ein Teammitglied verbringt derzeit eine ganz besondere Auszeit in der Babypause.

Egal, wohin die Reise geht – wir freuen uns schon jetzt darauf, mit frischer Energie und vielen schönen Erlebnissen zurückzukehren.

Zahnbeschwerden während unserer Sommerpause?

Von Montag bis Freitag übernimmt unsere Vertretung:

Zahnarztpraxis Pfeffer und Pfeffer
Marktstraße 6a
38165 Lehre
Telefon: 05308 6661

Wichtig: Bitte melden Sie sich vor Ihrem Besuch unbedingt telefonisch in der Vertretungspraxis an. So kann das Team vor Ort besser planen und unnötige Wartezeiten lassen sich vermeiden.

Zahnärztlicher Notdienst am Wochenende
Für zahnärztliche Notfälle an den Wochenenden steht der zentrale Notdienst zur Verfügung. Den aktuell diensthabenden Zahnarzt finden Sie hier:  Link

Ab Montag, den 10. August 2026, sind wir wieder wie gewohnt für Sie da – erholt, voller neuer Energie und bereit, uns mit Freude um Ihre Zahngesundheit zu kümmern.

Benötigen Sie direkt nach unserer Sommerpause dringend einen Termin?

Dann freuen wir uns, wenn Sie uns bereits am Samstag oder Sonntag vor Praxisöffnung eine E-Mail an info@zahnarzt-von-horn.de mit Ihrem Anliegen senden. So können wir die ersten Tage nach der dreiwöchigen Pause besser planen und dringende Termine möglichst früh berücksichtigen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!

Wir wünschen Ihnen einen sonnigen, erholsamen Sommer und eine schöne Urlaubszeit!

Ihr Praxisteam Dr. med. Axel v. Horn