Corona | Maskenpflicht

Dezember 2021

Corona | Maskenpflicht

Liebe Patientinnen und Patienten,

unsere Praxis ist weiterhin regulär geöffnet und wir sind sehr gerne für Sie da.

Bitte melden Sie sich unbedingt - auch im Akutfall - telefonisch an! Der Zutritt der Praxis ist nur ohne Begleitpersonen möglich. Ausnahmen bestehen bei Kindern und Personen mit erheblichen körperlichen oder geistigen Einschränkungen.

Ab Mittwoch, dem 1. Dezember 2021 gilt im Landkreis Helmstedt die Warnstufe 2. Bitte beachten Sie, dass das Tragen einer FFP2 Maske oder KN95 Maske für Erwachsene Pflicht ist - eine OP Maske ist nicht mehr zulässig.

Eine zahnärztliche Behandlung ist unabhängig von einer 3G-Regel. Wir erwarten jedoch, dass Sie uns gegenüber fair sind und bei Symptomen oder einem (möglichen) Kontakt mit infizierten Personen nicht in die Praxis kommen. Es gibt Kollegen, die speziell für Corona-Fälle / Verdachtsfälle ausgestattet sind und an die wir Sie gerne verweisen. Sie sind in diesem Fall also auch optimal betreut.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.

Herzliche Grüße
Ihr Praxisteam Dr. med. Axel v. Horn